Bekommt er ein Notebook oder Smartphone verbilligt oder kostenlos zu rein privaten Zwecken, dann muss der Arbeitgeber pauschal 25 Prozent Lohnsteuer zahlen, aber keine Sozialabgaben.
Bis Ende 2019 galten die bisherigen Regelungen.
Die Sozialversicherungsfreiheit ergibt sich damit automatisch aufgrund der Steuerfreiheit.
Andere Kriterien kommen auch in Betracht, solange sie objektivierbar und sachlich sind.
Nur bis dahin konnte der Arbeitgeber Belege seines Arbeitnehmers bis 44 Euro steuerfrei erstatten.
Beihilfen bis zu 1.
Antwort: Liest man das BMF-Schreiben vom 9.
500 Euro erhalten.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers und demnach kann dieser entscheiden, ob und and wen er die Sonderzahlung auszahlt.